Widerrufsrecht / Stornobedingungen

Laut § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) besteht bei Lebensmitteln oder schnell verderblichen Gütern kein Widerrufsrecht.

Der Auftraggeber kann aber gegen Bezahlung einer Stornogebühr nach Maßgabe nachstehener Bestimmungen vom Auftrag zurücktreten. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Auftraggebers werden dadurch nicht berührt.

5.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 30 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.2. Bei Stornierungen bis eine Woche vor der Veranstaltung werden 60 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.3. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 90 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.4.  Kein Rücktrittsrecht besteht bei einer Absage unter 3 Tagen vor der Veranstaltung. In diesem Fall werden 100 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

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