Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cateringkultur GmbH

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) und der Cateringkultur GmbH, FN 266180t, A-1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 283 (im Folgenden: „Cateringkultur“), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“). Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von Cateringkultur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von den AGB oder vom Auftrag abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

1.4. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Zum Zweck der Vertragsabwicklung gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO werden bei uns folgende Daten gespeichert: Firma oder Name, Adresse, UID-Nummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind für die Angebotslegung, zur Identifizierung der Vertragsparteien und zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir Ihnen kein Angebot legen bzw. keinen Auftrag durchführen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung Ihrer Bankdaten (je nach Zahlmodus Bankomatkarte, Kreditkarte oder Überweisung) an die abwickelnden Bankinstitute/Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerlichen Verpflichtungen.

Im Falle einer Auftragsvergabe werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre nach § 132 Abs 1 BAO) gespeichert (darüberhinausgehend solange sie für die Abgabenbehörde in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung sind sowie nach § 933a ABGB 30 Jahre).

2. Warenangebot

Unser umfangreiches Sortiment unterliegt strengen Hygieneanforderungen sowie markt- und saisonal bedingten Veränderungen. Leicht verderbliche Lebensmittel beschaffen wir von ausgewählten Lieferanten kurz vor der Veranstaltung. Sollten einzelne Zutaten vorübergehend nicht oder nicht in der von uns geforderten Qualität lieferbar sein, dürfen wir anstelle der bestellten Ware eine ähnliche Ware gleichen Wertes liefern, die für den Auftraggeber den gleichen Zweck erfüllt. Nur so können wir die Frische und Qualität unserer Lebensmittel und die termingerechte Auftragserfüllung gewährleisten. Selbstverständlich werden wir uns nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Zeit bemühen, so rasch wie möglich das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen.

3. Auftragserfüllung

3.1. Die Verpflichtung von Cateringkultur zur termingerechten Auftragserfüllung gilt nur unter der Voraussetzung, dass nach Auftragserteilung kein Ereignis eintritt, das von Cateringkultur nicht kontrolliert werden kann und deren normalen Betriebsablauf massiv stört (wie z.B. Naturkatastrophe, Krieg, Aufruhr, Embargo, Blockade, Boykott, branchenweiter Streik, Unterbrechung der Energieversorgung, Sabotage, Brand, Lockdown wegen Pandemie etc). Bei derartigen Ereignissen trifft Cateringkultur keine Haftung für die Nichterfüllung des Auftrags.

3.2. Während einer Veranstaltung wird der Auftraggeber (oder eine namhafte Person) Cateringkultur zwecks Abstimmung und Koordinierung zur Verfügung stehen. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach Ende der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, andernfalls die Leistung vom Kunden als genehmigt gilt. Für unsachgemäße Lagerung von Speisen und Getränken durch den Auftraggeber trifft die Cateringkultur keinerlei Haftung.

4. Sorgfaltspflicht und Haftung

4.1. Sämtliche von Cateringkultur überlassene Gegenstände (wie Eventmöbel, Chafing Dishes, Gläser, Bestecke, Geschirr, Tischwäsche etc.) sind schonend zu behandeln. Die Sorgfaltspflicht für überlassene Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

4.2. Findet die Veranstaltung des Auftraggebers in den Räumlichkeiten von Cateringkultur statt, sind diese widmungsgemäß und mit Schonung zu gebrauchen. Insbesondere ist das Tragen von Schuhen mit Metallabsätzen oder mit grobem Profil nicht erlaubt. Jede Veränderung in den Räumlichkeiten (wie Anbringen von Dekorationen, Veränderung der bestehenden Einrichtung, Anschluss von Musikanlagen oder sonstigen elektrischen Geräten etc.) bedürfen der vorherigen Zustimmung von Cateringkultur.

4.3. Mit Ausnahme des Personals von Cateringkultur wählt der Auftraggeber alle Personen aus, die zu seiner Veranstaltung Zugang haben (im Folgenden: „Gäste“). Befinden sich unter seinen Gästen minderjährige, psychisch kranke, behinderte, gebrechliche oder sonstige betreuungs¬bedürftige Personen, hat er durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass weder diese Personen noch Cateringkultur einen Schaden erleiden. Der Auftraggeber hat auf seine Gäste einzuwirken, dass diese sämtliche Sorgfaltspflichten einhalten und haftet für deren Verschulden gegenüber Cateringkultur wie für sein eigenes. Duldet der Auftraggeber bei seiner Veranstaltung uneingeladene Personen, gelten diese ebenfalls als seine Gäste, für deren Verhalten der Auftraggeber haftet.

5. Stornobedingungen

Der Auftraggeber kann gegen Bezahlung einer Stornogebühr nach Maßgabe nachstehener Bestimmungen vom Auftrag zurücktreten. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Auftraggebers werden dadurch nicht berührt.

5.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 30 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.2. Bei Stornierungen bis eine Woche vor der Veranstaltung werden 60 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.3. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 90 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.4. Kein Rücktrittsrecht besteht bei einer Absage unter 3 Tagen vor der Veranstaltung. In diesem Fall werden 100 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Das Entgelt für Veranstaltungen in den Räumen von Cateringkultur ist bei Ende der Veranstaltung zu zahlen. Im Übrigen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

6.2. Gegen Forderungen von Cateringkultur kann der Auftraggeber nur mit Forderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder die von Cateringkultur anerkannt worden sind.

7. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag zwischen Cateringkultur und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für Handelssachen sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. 

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, und in Wien sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder der Ort seiner Beschäftigung liegt.

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